Kassenverträge
Mit folgenden Krankenkassen hat unser Sanitätshaus einen Vertrag:
Gesetzliche Krankenversicherungen:
AOK Bayern, Barmer, DAK, IKK, HKK, Knappschaft, LKK, Techniker
Betriebskrankenkassen (BKK):
Akzo-Nobel, Audi, Augsburg (Stadt), Bertelsmann, BMW, Bosch, Braun-Gillette, BPW, Daimler, Deutsche Bank, Debeka, Diakonie, Faber-Castell, Groz-Beckert, Herkules, KBA, Mahle, MEM, Mobil-Oil, MTU, Pronova, Pfaff, Salus, Schwenninger, Schwarzwald-Baar-Heuberg, Siemens, SKD, Südzucker, Textilgruppe Hof, Voralb, WMF, Wirtschaft & Finanzen, alle Berufsgenossenschaften (BG)
Gesetzliche Pflegeversicherungen:
Alle
Hinweis: Die Pflegeversicherungen sind für sogenannte Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen zuständig, diese zahlen einen Zuschuss (höchstens 4.000,00 Euro) für z.B. Treppenlifte, Handläufe und Rampensysteme. Auch diese Hilfsmittel liefern und montieren wir.
Private Krankenversicherungen:
BARMENIA, DEBEKA, Hallesche
Die Versicherungskammer Bayern (Bayerische Beamten), KVB Rosenheim und die DKV akzeptieren unsere Versorgung, da wir uns an die Preisvereinbarungen halten, die diese Privatversicherungen mit anderen Leistungserbringergruppen abgeschlossen haben.
Alle anderen Privatversicherungen: Nach Kostenvoranschlag
Keine Verträge bestehen mit:
KKH ("Open-House-Verträge"), Bahn-BKK (Pool-Versorgungen), HEK (betriebswirtschaftlich untragbare Preisvorstellungen), Postbeamten (eigener Lieferant).
Beachten Sie bitte:
Leider wurde in den letzten Jahren seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen die Versorgung mit Hilfsmittel zunehmend verkompliziert, da manche Krankenversicherungen Ausschreibungen für einzelne Hilfsmittel durchgeführt haben und diese Hilfsmittel nur noch der Ausschreibungsgewinner liefern und abrechnen darf und kein anderes Sanitätshaus, auch wenn dieses am Ort ist.
Welche Hilfsmittel von Ausschreibungen betroffen sind, sagen wir Ihnen gerne telefonisch, da bei jeder Krankenversicherung andere Hilfsmittel betroffen sind.

